Aktuell:
2. November 2020
Ab dem 02.11.2020 gilt die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 30.10.2020. Neben den allgemeinen Regelungen, gelten folgende Vorschriften der Coronaschutzverordnung für die Ausübung unseres Sports:
§9 (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.
Das bedeutet für uns, dass die Vereins-Termine im Monat November abgesagt sind d.h.:
- Arbeitsdienst am 07.11.2020 findet nicht statt (ggf. findet ein letztmöglicher Arbeitsdienst im Dezember statt).
- Die Gemeinschaftsräume werden geschlossen bzw. sind gesperrt und somit finden keine Segler-Stammtische statt.
- Für die Werkstatt, und Toilettenanlage gilt §9(1), letzter Satz.
30. Juni 2020
Ab sofort (an jedem 1. Samstag im Monat) findet wieder der Arbeitsdienst für Vereinsmitglieder statt. Das bedeutet erstmalig dieses Jahr am
Samstag, den 4. Juli 2020, ab 8:00 Uhr.
Wir bitten um rege Teilnahme, denn es gibt auf unserem Gelände viel zu tun. Da die Coronavirus-Pandemie noch nicht ausgestanden ist, bitten wir im eigenen Ermessen Schutzmasken mitzubringen und zu tragen, unbedingt aber die Sicherheitsabstände einzuhalten.
Die Zufahrt zu unserem Vereinsgelände ist wieder frei.
9. Mai 2020
Aufgrund der Allgemeinverfügung der Stadt Essen vom 7. Mai 2020 ist unser Vereinsgelände ab dem 9. Mai 2020 unter Auflagen wieder geöffnet.
Unsere Webseite wird zudem gerade umgebaut und es stehen nicht alle gewohnten Funktionen zur Verfügung.